Informationen

Der Interessent bestätigt , dass:
 1. Die Wohnung für berufliche Zwecke gemietet wird.
 2. Die Mietdauer ist auf maximal sechs Monate festgelegt.
 3. Die Nutzung der Wohnung ist auf die im Mietvertrag schriftlich vereinbarten Bedingungen beschränkt.
 4. Die Wohnung wird als Zweitwohnung für einen vorübergehenden Ortswechsel aufgrund der Erwerbstätigkeit des Mieters verwendet.

Regeln

Selbstverständlich sind unsere Wohnungen Nichtraucherwohnungen. Wir legen großen Wert auf das Wohlbefinden unserer Gäste und daher bitten wir Sie, in den Apartments und auch im Stiegenhaus nicht zu rauchen. Für den Fall dass in der Wohnung geraucht wird, stellen wir einen Betrag in der Höhe von € 300 in Rechnung, welcher von der Kaution angezogen wird.

Wir möchten darauf hinweisen, dass in unseren Wohnungen keine Partys erlaubt sind und bitten unsere Gäste, die allgemeine Hausordnung zu respektieren. Dazu gehört unter anderem die Einhaltung von Ruhezeiten und die ordnungsgemäße Nutzung der Einrichtungen. Wir möchten sicherstellen, dass alle Gäste und Hausbewohner sich wohl fühlen und respektvoll miteinander umgehen. Wir danken für Ihr Verständnis! Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.